Altersrückstellungen sorgen für stabile Versicherungsprämien
In der Privaten Krankenversicherung ist das Thema "Alter" ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Versicherungsprämien. Grundsätzlich steigt das Risiko zu erkranken mit zunehmenden Alter. Parallel erhöhen sich für die Versicherer auch die Kosten. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamte Solidargemeinschaft die Kostensteigerung trägt, liegt das Kostenrisiko in der PKV allein beim Versicherten. Um einen Anstieg der Versicherungsprämien im Alter aber zu verhindern, wird bereits mit der Zahlung der ersten Versicherungsprämie, also in jungen Jahren, ein Teil davon als Altersrückstellung "angespart" und gewinnbringend für die Versicherten angelegt. Durch diese Rückstellungen und die erzielten Überschüsse bzw. Zinsen bleiben die Beiträge auch längerfristig sowie im Alter auf einem stabilen Niveau.
Altersrückstellungen im Detail
Die Bildung von Altersrückstellungen ist im Bereich der Privaten Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um dem außergewöhnlichen Prämienanstieg im Alter entgegenzuwirken. Die Privaten Krankenversicherungen haben in den letzten 20 Jahren die Altersrückstellungen als Vorsorgemaßnahme konsequent ausgebaut. Mit dem Zuwachs der privat krankenversicherten Angestellte und Selbstständigen sind auch die Altersrückstellungen gewachsen. Im Jahr 1990 lag die Summe der Rückstellungen noch bei rund 15 Mrd. Euro; im Jahr 2008 bereits bei 130 Mrd. Euro.
In der Versicherungspraxis werden die Rückstellungsanteile nicht dem einzelnen Versicherten zugerechnet, sondern der entsprechenden Altersgruppe eines Tarifs. Die Rücklagen bildeten damit einen Pool, der sich auf die Beitragshöhe aller Versicherten im diesem Segment auswirkte. Beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen Versicherung verblieben die Rückstellungen im Pool und kamen damit den verbliebenen Mitgliedern zu Gute.
Altersrückstellungen verbleiben beim Versicherten
Durch eine Neuregelung im Gesundheitsbereich besteht für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung die Option, die bisher gebildeten Altersrückstellungen zu einem neuen Anbieter bzw. bei einem Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens mitzunehmen. So bleibt für den Versicherten die Möglichkeit erhalten, auch im Alter von niedrigen Versicherungsbeiträgen zu profitieren.
Allgemein bestehen folgende Regelungen: Die Mitnahme der vollständigen Rückstellungen ist nur möglich, wenn der Versicherte innerhalb der gleichen Versicherung in einen anderen Tarif wechselt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Krankenversicherung Wechsel in den einfachen Basistarif oder in einen höherwertigeren Tarif handelt. Beim Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung ist die Mitnahme der bisher erworbenen Altersrückstellungen in der Regel nur in Höhe des Basistarifs möglich.
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