Vorteile der privaten Krankenversicherung


Die Private Krankenversicherung bietet den Versicherten wichtige Vorteile im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf einen Blick: Vorteile für Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung

1. Einkommensunabhängige Versicherungskosten

Die Höhe des Versicherungsbeitrages in der PKV bemisst sich nicht nach der Höhe des Einkommens. Damit sparen besonders Besserverdienende gegenüber den gesetzlich Versicherten. In der Regel zahlen Mitglieder einer Privaten Kasse weniger als Mitglieder der GKV. Nach der Gehaltserhöhung eines privat Versicherten steigt nicht automatisch der Kassenbeitrag wie in der GKV.

2. Entscheidungsfreiheit bei der Arztwahl

Versicherte einer Privaten Krankenversicherung können jederzeit einen Facharzt aufsuchen. Es sind keine Konsultation mit dem Hausarzt und auch kein Überweisungsschein notwendig, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich. Hier bestehen oft Vertragsverhältnisse zwischen den gesetzlichen Kassen und den Fachärzten. Auf diese Beschränkungen müssen Privatpatienten keine Rücksicht nehmen. Privatpatienten erhalten wegen der höheren Kostenübernahme auch oft schneller einen Termin bei einem Facharzt.

3. Entscheidungsfreiheit auch bei der Wahl des Krankenhauses

Privatversicherte Patienten können sich in jedes Krankenhaus für eine Behandlung einweisen lassen. Patienten können sich hier beispielsweise auf Empfehlungen bzw. Krankenhaus- oder Ärztetests verlassen.

4. Vorzugsbehandlung im Krankenhaus

Abhängig vom jeweiligen Tarif in der PKV hat der Patient während einer Behandlung im Krankenhaus Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweitbettzimmer und auf die Betreuung durch einen Chefarzt. Diese Vorteile werden bei vielen privaten Kassen allerdings nicht im jeweiligen Basistarif angeboten. Die bei gesetzlich Versicherten zu zahlenden Zuschläge pro Tag in Höhe von 10 Euro fallen für PKV-Mitglieder nicht an.

5. Kostenübernahme bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen

Während gesetzlich Versicherte nur Standardleistungen bei der Zahnbehandlung erhalten, haben Privatpatienten beim Zahnarzt Anspruch auf hochwertigen Zahnersatz.

6. Gesundheitsschutz auf Auslandsreisen

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherungen können auch im europäischen Ausland genutzt werden. Für Urlaubsreisen müssen Privatpatienten dann keine separate Auslandskrankenversicherung abschließen bzw. nur für den Fall des medizinischen Rücktransports und für Reisen ins außereuropäische Ausland, sofern diese mehr als zwei Monate dauern. Auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen gilt auch der Krankenschutz der Privaten Krankenversicherung.

7. Anspruch auf Rückerstattung von Versicherungsprämien

Die meisten Privaten Krankenkassen zahlen ihren Mitgliedern Versicherungsbeiträge zurück, wenn in einem Jahr keine Kassenleistungen in Anspruch genommen wurden. Die Höhe der Rückerstattungen und die jeweiligen Regularien sind bei den einzelnen Privatkassen unterschiedlich geregelt.

8. Anspruch auch Heilpraktiker-Behandlung

Privatpatienten können ohne Zuzahlung Behandlungen bei einem Heilpraktiker beanspruchen. Neben den Behandlungskosten kommt die PKV auch für Medikamente auf, die von einem Heilpraktiker verschrieben werden. Allerdings gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistung auch Einschluss im jeweiligen Tarif der PKV. Im Basistarif einer PKV sind diese Leistungen oft nicht enthalten.